Icon blauer Pfeil nach oben

Eckpunkte zur Bürgerschaftswahl: Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe in Hamburg auskömmlich finanzieren!

Menschen mit Behinderung haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Um ihnen diese Teilhabe zu ermöglichen, halten die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in Hamburg eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten vor: Interdisziplinäre Frühförderung, Schulbegleitung, betreute Wohngemeinschaften oder Beschäftigungsplätze sind nur einige davon.

Die gemeinnützigen Einrichtungen geraten zunehmend finanziell unter Druck. Durch brennende gesamtgesellschaftliche Aufgaben – wie dem eklatanten Fachkräftemangel, der anzustrebenden Klimaneutralität, dem Katastrophenschutz oder Digitalisierung – entstehen den Einrichtungen zusätzliche Kosten. Diese werden aktuell von den Rehabilitationsträgern nicht refinanziert. So haben sich zum Beispiel die Kosten für das Recruiting von Fachkräften innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt. Diese Mehrkosten werden derzeit genauso wenig refinanziert wie Kosten zur energetischen Gebäudesanierung oder Investitionen in digitale Lösungen. Auch Vorkehrungen, um im Katastrophenfall vulnerable Menschen bestmöglich zu schützen, finden keine Berücksichtigung.

Neben strategischen Überlegungen, wie dem Fachkräftemangel gemeinsam zu begegnen ist oder wie Stadt und Einrichtungen im Katastrophenfall „Hand in Hand“ arbeiten können, braucht es jetzt politische Lösungen für die auskömmliche Finanzierung. Wir fordern den neuen Senat und die Sozialverwaltung daher auf, die Augen vor diesen „Zukunftskosten“ nicht zu verschließen, sondern die Einrichtungen finanziell sicher für die Zukunft aufzustellen.

Eine zweite Baustelle für eine zukunftsfeste Eingliederungshilfe ist die notwendige Refinanzierung von Tarifen. Die Einrichtungen haben unterschiedliche tarifliche Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitenden zu erfüllen. In der Vertragskommission SGB IX/ XII findet diese Tarifdifferenzierung Anwendung. Das ist wichtig für eine verlässliche Refinanzierungsstruktur! Es ist daher unverständlich, dass die Stadt Hamburg diese Tarifdifferenzierung bei anderen wichtigen Leistungen wie der interdisziplinären Frühförderung von Kindern oder der Schulbegleitung kategorisch abgelehnt. Wird hier jetzt politisch nicht gegengesteuert, werden diese Leistungen mittelfristig durch die Freie Wohlfahrtspflege nicht mehr angeboten werden können. Wir fordern den neuen Senat und die Sozialverwaltung daher auf, Tarife konsequent zu refinanzieren.
AGFW, März 2025

 
Nach oben scrollen