Eckpunkte zur Bürgerschaftswahl: Hamburg zeigt Haltung! Migrationspolitische Eckpunkte der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) Hamburg 2025
Im Bundestagswahlkampf 2025 sind Migration und innere Sicherheit zum Gegenstand einer verhärteten Auseinandersetzung geworden. Die Wohlfahrtsverbände nehmen wahr, wie im aktuellen Klima der gesellschaftliche Druck auf Menschen mit Migrationsgeschichte steigt. Da macht es Mut, dass in Hamburg viele Menschen auf der Straße Haltung zeigen. Die Hamburgerinnen und Hamburger senden ein starkes Signal an die Bundespolitik – und an die Menschen, die Stigmatisierung erfahren. Sie stehen ein für eine vielfältige und gerechte Gesellschaft.
Wir leben in einem Einwanderungsland. Die Wohlfahrtsverbände gestalten die Einwanderungsgesellschaft entscheidend mit. Durch ihre Einrichtungen in der Stadt wissen sie aus erster Hand, was es bedeutet, Menschen beim Ankommen und bei ihrer gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen. Um im aktuellen bundespolitischen Klima diese wichtige Infrastruktur wachsen zu lassen, braucht es Haltung! Haltung, die einer weltoffenen Stadt wie Hamburg gut zu Gesicht steht und auch unsere Stadt weiter wachsen lässt. Die Hamburger Wohlfahrtsverbände fordern den neuen Senat daher auf, Haltung zu zeigen und stellen folgende migrationspolitischen Forderungen auf:
1. Die Hamburger Infrastruktur für Integration stärken und nachhaltig absichern
Integration beginnt mit Beratung. Die Hamburger Migrationsberatungsstellen tragen entscheidend dazu bei, dass diese schnell, zielorientiert und nachhaltig verläuft. Die Zahl der Ratsuchenden in den Beratungsdiensten steigt seit Jahren konstant. Gleichzeitig deckt der Bundesetat für die Migrationsberatung nicht die Bedarfe. Veränderte Rahmenbedingungen, wie erhöhte Eigenanteile, stellen die freie Wohlfahrtspflege zudem vor eklatante finanzielle Herausforderungen. Hinzu kommt, dass steigende Personal- und Sachkosten nicht vollumfänglich refinanziert werden. Das führt derzeit dazu, dass die Beratungslandschaft schrumpft und nicht mehr vollumfänglich ihrer Aufgabe nachkommen kann.
In Hamburg gibt es aktuell 12 Jugendmigrationsdienste (JMD) und 20 Beratungsstellen für erwachsene Zugewanderte (MBE). Durch Mittelkürzungen können die JMD neben der Bildungsberatung kaum noch zusätzliche Angebote machen und die sehr gut besuchten Jugendintegrationskurse sind durch Stundenreduktion seitens des Bundes praktisch abgeschafft worden. Dadurch werden junge Menschen in ihren Integrationsbemühungen unnötig ausgebremst. Mit großer Sorge prognostizieren die Verbände auch für die MBE-Beratungsstellen einen Verlust von 15 Prozent der Beratungskapazitäten in Hamburg, wenn im Bund eine Nullrunde entschieden wird. Wir ersuchen den Senat daher, der Erosion der Beratungsangebote zu begegnen. Das heißt, sich im Bund für einen Aufwuchs der Mittel stark zu machen und wenn nötig, das Beratungsangebot mit abzusichern.
Für die „Landes-MBE“, ein vom Land finanziertes Zusatzangebot für die Perspektivberatung von Ukrainer*innen, stellt sich die Situation ebenfalls prekär dar: die bestehenden Kapazitäten sind nicht ausreichend und immer wieder von einem Abbau bedroht. Zuletzt wurden die Landesmittel bis Ende 2025 zugesagt. Eine darüberhinausgehende Beratung der Zielgruppe ist nicht gesichert, dabei kommen jeden Monat weiter über 400 Ukrainer*innen neu nach Hamburg. Wir ersuchen den Senat um langfristigere Förderzusagen und eine auskömmliche Finanzierung.
Für die Integrationszentren hat die Stadt eine neue Förderrichtlinie erlassen. Derzeit läuft der Ausschreibungsprozess. Die AGFW hat diesen Prozess verbandseitig eng begleitet, da durch strukturelle Neuzuschnitte etablierte Beratungsstrukturen in den Bezirken drohten wegzufallen. Als weiter schwierig bewertet die AGFW, dass tarifgebundene Träger ihr Personal durch die Stadt nicht nachhaltig refinanziert wissen. Wir ersuchen den Senat daher, tarifgebundene Träger nicht schlechter zu stellen und hier entsprechend nachzusteuern. Die AGFW wird zudem der Forderung nicht müde, Angebote der Migrationsberatung zu verstetigen. Das Ankommen zu unterstützen ist in einer Einwanderungsgesellschaft eine Daueraufgabe und kein jährlich abgrenzbares Projekt.
Neben niedrigschwelliger Beratung ist auch eine gut funktionierende Verwaltung essenziell für eine erfolgreiche Integration. In Hamburg behindern schwer erreichbare Ämter sowie lange Bearbeitungszeiten den Integrationsprozess erheblich. Der AGFW-Monitor zum kritischen Verwaltungshandeln hat dringenden Handlungsbedarf insbesondere beim Amt für Migration dokumentiert. Wir fordern den Senat daher auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, Hürden in der Hamburger Verwaltung abzubauen.
2. Mehr Investitionen in die berufliche Integration tätigen
Zugewanderten kommt in der Hamburger Fachkräftestrategie zurecht eine wichtige Rolle zu. Doch um dem Hamburger Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, müssen Sprachkenntnisse erworben und Qualifikationen geprüft werden. Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) stellt einen wichtigen Baustein beim Ankommen und der beruflichen Integration von Zugewanderten dar. Sie leistet entscheidende Arbeit bei der Unterstützung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Um eine kontinuierliche und effektive Unterstützung für Zugewanderte zu gewährleisten, sollte die jahrelange Expertise dieser Beratungsstelle erhalten und langfristig abgesichert werden.
Gute Kenntnis der deutschen Sprache sind für die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich. Trotz lauter Kritik der Wohlfahrtsverbände hat die Bundesregierung im November 2024 die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung“ beschlossen. Der Wegfall vieler BAMF-geförderter Sprachkurse steht im starken Widerspruch zu den Anstrengungen dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Auch die stark nachgefragten Berufssprachkurse können aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nur im geringen Umfang starten oder geplant werden. In der Folge können bereits jetzt bestehende Arbeitsplatzangebote bei Hamburger Unternehmen nicht wahrgenommen werden. Wir ersuchen den Senat daher, die Kurskapazitäten auf der Landesebene umgehend auszuweiten. Um speziellen Zielgruppen wie Eltern die Teilnahme zu ermöglichen, ist die Förderung von digitalen Lernangeboten zudem in Betracht zu ziehen.
3. Ein Hamburger Ausrufezeichen hinter eine menschenrechtsorientierte Asyl- und Flüchtlingspolitik setzen
Asylverfahrensberatung: 2023 ist die Bundesregierung einer langjährigen Forderung der Wohlfahrtsverbände nachgekommen, eine unabhängige Asylverfahrensberatung flächendeckend in Deutschland zu fördern. In Hamburg haben die Wohlfahrtsverbände und der Internationale Bund ein trägerübergreifendes Konzept entwickelt, um den Beratungsbedarfen in der Stadt zu begegnen. Der mit dem Start des Programms angekündigte Mittelaufwuchs ist von Seiten des Bundes ausgeblieben. Zudem wurde 2025 mit der neuen Förderrichtlinie die Eigenanteile weiter erhöht. Die schlechten Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass von sieben Trägern nur noch vier Träger das Angebot in 2025 aufrechterhalten können. Der wiederholten Anfrage der AGFW nach Kofinanzierung ist Hamburg nicht nachgekommen. Wir fordern daher den Senat auf, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und mit Landesmitteln die gemeinnützigen Träger zu unterstützen; zum Beispiel durch die Übernahme von Eigenmittelanteilen.
Die Psychosozialen Zentren (PSZ) in Hamburg füllen eine eklatante Lücke im Versorgungsystem. Sie leisten eine wichtige Unterstützung für belastete Geflüchtete, denen oft traumatische Erlebnisse widerfahren sind. Ihre Symptomatik wird durch ein Leben in beengten Unterkünften ohne Privatsphäre, durch unklare Lebens- und Bleibeperspektiven, Diskriminierung sowie durch das Erleben von Heimatlosigkeit wie die Sorgen um Angehörige in Krisengebieten verstärkt und aufrechterhalten. Die AGFW begrüßt sehr, dass die Stadt Hamburg ihr finanzielles Engagement für die Psychosozialen Zentren verstärkt hat, bittet jetzt aber um die zügige Freigabe der Mittel. Die AGFW sieht zudem die Notwendigkeit, dass die Unterstützung der PSZ langfristig gesichert werden muss.
Das Flüchtlingszentrum (FZ) ist in Hamburg die zentrale Anlaufstelle für Geflüchtete. Geboten wird eine niedrigschwellige Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie zu den Bereichen Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung. Geduldete Flüchtlinge, die keinen Regelanspruch auf den Besuch eines Integrationskurses haben, können hier eine Förderung erhalten, oft wichtig, um einen Spurwechsel einzuleiten. Weiterhin gibt es eine Beratung für rückkehrinteressierte Menschen. Papierlose Menschen erhalten über die „Clearingstelle Gesundheitsversorgung Ausländer*innen“ Zugang zu medizinischer Versorgung. Ebenso wird für Kinder aus diesem Personenkreis der Kita-Besuch ermöglicht. Wir ersuchen den Senat, dieses Beratungsangebot nicht zu beschneiden, da für diese Zielgruppen anderswo keine Beratungskapazitäten zur Verfügung stehen.
4. Die Themen Migration und Innere Sicherheit sensibel und verantwortungsbewusst behandeln. Humanität wahren.
Respekt vor Schutzräumen: Der politische Druck, Abschiebungen konsequent durchzusetzen, ist hoch. Die AGFW fordert, dass Abschiebungen stets unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Insbesondere bei Menschen in Schutzräumen wie Frauenhäusern, Kirchenasylen oder Krankenhäusern halten wir eine plötzliche Abschiebung – ohne vorherige Absprache mit Beratungs- oder Betreuungspersonal – für nicht vertretbar.
Dublin-Zentrum: Nach der Einführung der Bezahlkarte ist Hamburg jetzt Pilotstandort für ein Dublin-Zentrum für Geflüchtete. Einen Piloten zu starten, bringt eine besondere Verantwortung mit sich. Den Wohlfahrtsverbänden liegen bis heute nur wenig Informationen zu diesem Vorhaben vor. Sie fordern den Senat auf, hohe menschenrechtliche Standards zu setzen und diese auch im Bund zu vertreten.
Gute Zusammenarbeit von migrations- und innenpolitischen Expert*innen:
Die AGFW möchte konstruktiv und vertrauensvoll mit allen Landesbehörden zusammenarbeiten. Die Wohlfahrtsverbände sind darauf angewiesen, Information zu politischen Maßnahmen oder behördlichen Erlassen unmittelbar zu erhalten. Nur so können die Verbände wichtige Impulse einbringen, Beratungsangebote gezielt vorbereiten oder Fortbildungen anpassen. Wir ersuchen den Senat daher, in allen Landesbehörden eine verantwortungsvolle Informationspolitik gegenüber den Wohlfahrtsverbänden zu etablieren. Weiterhin erachten wir einen regelhaften Austausch als wichtigen Baustein einer guten Zusammenarbeit. Um die Zusammenarbeit zwischen den verantwortlichen Behörden aber auch mit den Wohlfahrtsverbänden zu intensivieren, erachten wir ein gemeinsames Austauschformat zwischen der Sozialbehörde, der Innenbehörde und der AGFW als zwingend erforderlich.
Abschließend regt die AGFW die Einrichtung des Amtes eines*r Integrationsbeauftragten an. Dieses Amt muss zusätzlich zum Integrationsbeirat bestehen. Angesichts des zunehmenden Rechtsrucks und der wachsenden Bedeutung von Menschen mit Migrationsgeschichte für die Gesellschaft erscheint uns dieses Amt als sinnvoll und notwendig. Ein*e Integrationsbeauftragte*r könnte die Bedarfe der Stadt Hamburg in diesem Bereich gezielt ermitteln. Das Amt würde weisungsunabhängig agieren und eine stärkere Vernetzung auf Landes- und Bundesebene fördern. Die Person würde das Thema Integration in Hamburg und für Hamburg im Bund sichtbarer machen. Die AGFW bittet den Senat, das Einrichten dieses Amtes zu prüfen.
AGFW, März 2025
