Geplante Reform des Bürgergelds: Positionierung der AGFW Hamburg
Die Bundesregierung plant eine tiefgreifende Reform des Bürgergelds, die aus Sicht der Hamburger Wohlfahrtsverbände den Grundsätzen unseres Wohlfahrtsstaats zuwiderläuft und die Spaltung unseres Gemeinwesens weiter vertieft. Viele Punkte der Reform sind bereits von verschiedenen Seiten kommentiert worden. Wir greifen in diesem Papier besonders kritikwürdige Vorschläge aus dem Gesetzesentwurf des BMAS heraus und konzentrieren uns auf die Folgen der Reform für die Wohn- und Lebenssituation von Leistungsbeziehenden.
Zwei Neuerungen stellen wir hierbei in den Fokus: Die restriktive Neuregelung der Kosten der Unterkunft (KdU) und die Verschärfung von Sanktionen. Werden beide Vorhaben Wirklichkeit, steht zu befürchten, dass dies zu Wohnungsverlusten führen wird.
Neuregelung der Kosten der Unterkunft (KdU)
Durch die Reform sollen die KdU bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezug auf das 1,5-fache der örtlichen Mietobergrenze begrenzt werden. Diese Verschärfung bezieht sich nicht nur auf das SGB II, sondern ebenso auf das SGB XII, weshalb auch Bezieher*innen von Sozialhilfe sowie von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung – das heißt oft alte, kranke und behinderte Menschen – betroffen sein werden.
Gerade in einer Stadt wie Hamburg, in der bezahlbarer Wohnraum Mangelware ist, werden SGB-Leistungsempfänger*innen kaum in der Lage sein, die geforderte Kostensenkung durchzuführen. Stattdessen werden die Leistungsberechtigten Geld aus dem Regelsatz abzweigen müssen und somit unter das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum fallen. Ebenso realitätsfremd ist die Vorgabe, wonach Leistungsberechtigte verpflichtet sind, einen Verstoß des Vermieters gegen die Mietpreisbremse zu rügen.
Verschärfung von Sanktionen
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine schärfere Ahndungs- und Sanktionspraxis vor. So kann das Jobcenter künftig nach einem verpassten Termin per Verwaltungsakt vorschreiben, welche Eigenbemühungen Leistungsbeziehende erbringen müssen (z. B. die Aufnahme einer Arbeit, die Weiterführung eines Sprachkurses etc.), um weiterhin die vollen Leistungen zu erhalten. Diese Praxis ist vor allem deshalb problematisch, weil Leistungsberechtigte die auferlegten Pflichten womöglich gar nicht erfüllen oder nachweisen können, dann aber trotzdem Sanktionen fürchten müssen.
Die Sanktionierung reicht von einer 30-Prozent-Sanktion für drei Monate bis zum Entzug des vollen Regelbedarfs. In der Folge der Sanktion drohen Schulden und Energiearmut, da wichtige Ausgaben wie Strom im Regelbedarf enthalten sind. Schlimmstenfalls verlieren Leistungsberechtigte sogar ihre Wohnung.
Gravierend ist die Regelung, wonach bei den Leistungsberechtigten sogar alle Leistungen eingestellt werden (inkl. Kosten der Unterkunft und Krankenversicherungsschutz), wenn sie nach Entzug des vollen Regelbedarfs nicht innerhalb eines Monats beim Jobcenter erschienen sind. Vor dem Entzug der KdU ist deshalb unbedingt sicherzustellen, dass die Person nicht aufgrund von Krankheit oder aus anderen triftigen Gründen nicht erreichbar ist. Eine Leistungseinstellung sollte erst dann zulässig sein, wenn der weitere Aufenthalt der Leistungsberechtigten nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Folgen und rechtliche Bedenken
Der Verlust der Wohnung löst Folgekosten aus, die erwiesenermaßen die Kosten für präventive Maßnahmen bei weitem übersteigen. Soziale Politik muss deshalb immer auf die Vermeidung von Wohnungsverlusten ausgerichtet sein. Der Hamburger Senat hat dies erkannt und im rot-grünen Koalitionsvertrag die Stärkung der Wohnungssicherung als wichtige Maßnahme benannt. Dieses Ansinnen wird durch die geplante Reform des Bürgergelds jedoch ad absurdum geführt.
Die vorgesehenen Regelungen stehen auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums – zu dem auch die Unterkunft gehört – aus der Verbindung der Menschenwürde (Art 1 GG) mit dem Prinzip des Sozialstaatsprinzips (Art 20 GG) abgeleitet hat. Im gleichen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass die Lenkungswirkung von Sanktionen ungewiß und nicht datengestützt belegbar sei – im Gegensatz zu der durchaus dargelegten negativen Wirkung von Leistungsminderungen.
Die komplette Streichung des Regelsatzes betrifft zudem nicht nur Einzelpersonen, sondern ganze Familien. Kinder, Schwangere, pflegebedürftige Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben, werden von der Sanktionierung in Mitleidenschaft gezogen.
Die Sanktionsregelungen kann auch deshalb als drastisch bezeichnet werden, weil sie vor allem Menschen mit Benachteiligungen trifft: Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit Leseschwierigkeiten oder mangelnden Sprachkenntnissen. Sie alle werden Mühe haben, darzulegen, warum ihnen eine Kooperation mit dem Jobcenter nicht möglich ist. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen etwa wird es angesichts der langen Wartezeiten für eine Diagnostizierung kaum zu bewerkstelligen sein, kurzfristig ein psychologisches Gutachten vorzulegen und eine Sanktionierung abzuwehren.
Auch die Vorgabe, dass psychisch kranke Menschen im Fall einer Leistungsminderung zu einer persönlichen Anhörung erscheinen sollen, wird die Betroffenen vor Hürden stellen. Im Übrigen werden auch die Mitarbeitenden der Jobcenter dadurch stärker belastet, gingen befragte Jobcenter-Fallmanager*innen in Studien doch davon aus, dass die Hälfte bis zwei Drittel der Leistungsbeziehenden in ihrer Obhut psychisch krank waren.
Fazit
Die Reform stellt Leistungsbeziehende unter einen Generalverdacht und verstärkt die Kultur des Misstrauens, die schon jetzt im Verwaltungshandeln spürbar ist. Im politischen Diskurs wird die Verschärfung der Sanktionspraxis als eine notwendige Maßnahme dargestellt, um unwillige Leistungsbeziehende zur Räson zu bringen. Dabei sind die wenigsten Menschen der Arbeitsaufnahme abgeneigt, im Gegenteil: Medienberichten ist zu entnehmen, dass von den 1,6 Millionen arbeitsfähigen Bürgergeld-Empfänger*innen noch nicht einmal ein Prozent sogenannte „Totalverweigerer“ sind. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt zu dem Schluß, dass es sich bei dem „Totalverweigerer“ um einen „Scheinriesen“ handele.
Das beharrliche Kreisen um Stereotype in der politischen Debatte entbehrt jeder empirischen Grundlage, führt aber dazu, dass in einem ohnehin aufgeheizten gesellschaftlichen Klima spalterische Tendenzen Auftrieb erhalten. Die Abwertung ganzer Personengruppen in Verbindung mit einem sozialen Leistungsabbau erschüttert das Vertrauen in den Staat – für unsere Demokratie ist diese Entwicklung eine veritable Gefahr.
Mit der Bürgergeldreform verliert unsere Gesellschaft mehr, als daß sie etwas gewinnt. Ihr Ziel, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und hohe Einsparungen zu bewirken, wird die Bundesregierung kaum erreichen, wenn sie allein auf Druck und Stigmatisierung setzt, positive Anreize aber vernachlässigt.
Wir appellieren deshalb eindringlich an Hamburger Politiker*innen,
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diese wenig zielgerichtete, sogar kontraproduktive Reform nicht zu unterstützen
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und in ihren politischen Arbeitszusammenhängen darauf hinzuwirken, dass die geplanten Verschärfungen nicht in die Praxis umgesetzt werden.
