Goldene Regeln für Aktive in der Wohnungslosenhilfe

Seit 2018 lädt die AGFW regelmäßig Haupt- und Ehrenamtliche aus der Wohnungslosenhilfe zu Vernetzungstreffen ein. Bei einem Treffen im April 2019 diskutierten die Teilnehmer*innen über die Grundsätze ihrer Arbeit mit obdachlosen Menschen. Als Ergebnis dieser Diskussion entstanden die "Goldenen Regeln für Aktive in der Wohnungslosenhilfe", der sich die Teilnehmer*innen verpflichtet fühlen. Die "Goldenen Regeln" lauten:

1. Wir erkennen die Würde eines jeden Menschen an.

2. Obdachlose Menschen haben die gleichen Bürgerrechte wie alle Menschen.

3. Wir begegnen unserem Gegenüber mit Respekt und Wertschätzung.

4. Wir wollen die Eigenverantwortung der obdachlosen Menschen erhalten.

5. Unser Handeln soll nicht entmündigen und/oder erziehen.

6. Die Annahme unserer Angebote ist freiwillig, wir stellen keine Bedingungen.
Wenn wir obdachlose Menschen im Schlaf antreffen und keine Notsituation zu erkennen ist (z. B. die Gefahr einer Unterkühlung bei niedrigen Temperaturen), lassen wir die Menschen in Ruhe.

7. Wir respektieren die individuellen physischen und psychischen Grenzen aller Beteiligten. Dazu gehört auch, dass wir das Recht auf informationelle Selbstbestimmung achten.

8. Auch ohne „die eigenen vier Wände“ ist der Lebensplatz der obdachlosen Menschen ihr privater Platz.

9. Unsere angebotenen niedrigschwelligen Hilfen sind für alle obdachlosen Menschen da. Die hauptamtlichen Akteure des Hilfesystems gewährleisten die Grundversorgung. Die ehrenamtlichen Akteure ergänzen das hauptamtliche System mit ihren Nothilfeangeboten, i. d. R. an anderen Wochentagen, zu anderen Uhrzeiten und an anderen Standorten.

10. Wir kooperieren mit haupt- und ehrenamtlichen Akteuren und haben einen kollegialen, vernetzenden Austausch über die Grenzen unserer Institution hinweg. Dabei verfolgen wir das Ziel, gemeinsam Lösungen im Sinne von obdach- und wohnungslosen Menschen zu finden.

11. Wir leisten einen Wissenstransfer zwischen haupt- und ehrenamtlichen Akteuren, damit gezielt eine Verweisberatung erfolgen kann.

12. Haupt- und ehrenamtliche Initiativen treffen miteinander verbindliche Absprachen mit dem Ziel, die angebotenen Hilfen für obdachlose Menschen möglichst nachhaltig und effektiv zu gestalten. Hierzu gehören auch Absprachen zu Standorten und Zeiten.

13. Wir Helfenden achten aufeinander und holen uns Unterstützung (z. B. in Form von Fortbildungen oder Supervision). Dabei versuchen wir darauf hinzuwirken, dass mehr solcher Angebote geschaffen werden.

14. Wir halten Hygienestandards ein, sowohl bei der Herstellung/Sammlung als auch bei der Verteilung der Sach- und Essensspenden.

15. Bei der Essensversorgung bemühen wir uns darum, möglichst vollwertiges und gesundes Essen anzubieten.

16. Die Ausgabe von Sach- und Essensspenden erfolgt nach festgelegten Regeln, die wir einhalten und die eine möglichst gerechte Verteilung ermöglichen.

17. Wir leisten nicht nur Notversorgung, sondern verbinden unser Engagement für wohnungslose Menschen mit sozialpolitischen Forderungen und Aktivitäten.

Für in der Wohnungslosenhilfe beruflich tätige Personen gilt, dass sie den professionellen Standards der Sozialen Arbeit, der Konzeption ihrer Einrichtung und dem Leitbild des Trägers verpflichtet sind. Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten unterliegen daher einer umfassenderen Verbindlichkeit. Für Interessierte zwei Papiere des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH) e.V.:
Die Berufsethik des DBSH e.V.: https://www.dbsh.de/fileadmin/redaktionell/pdf/Sozialpolitik/DBSH-Berufsethik-2015-02-08.pdf
Grundlagen für die Arbeit des DBSH e.V.: https://www.dbsh.de/fileadmin/downloads/grundlagenheft_-PDF-klein_01.pdf

  • 2020-02-13

Goldene-Regeln-fuer-Aktive-in-der-Wohnungslosenhilfe.pdf (187 KB)
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