Aktuelle Situation der Drogen- und Suchthilfe

Schritt in die richtige Richtung

Erstmals seit Jahren erhält die ambulante Drogen- und Suchthilfe wieder mehr Geld, um strukturelle Defizite und künftige Kostensteigerungen auszugleichen. 2012 hatte die Gesundheitsbehörde die Zuwendungen für Träger ambulanter Leistungen auf dem Niveau von 2010 eingefroren. Im Sinne der Einrichtungen und ihrer Klient*innen hatte sich die AGFW für ein Ende dieser Sparpolitik eingesetzt – für den Haushalt 2019/2020 ist nun endlich eine Mittelerhöhung vorgesehen.

Das differenzierte ambulante Beratungs- und Behandlungssystem der Hamburger Suchthilfe ist bundesweit anerkannt. Es bietet Hilfen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen aller Altersgruppen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen an. Die Erfolge des Systems sind messbar: Die Hamburger Basisdatendokumentation (BADO) zeigt jährlich auf, dass in den letzten Jahren kontinuierlich über 19.000 Beratungen und Betreuungen im zuwendungsfinanzierten Hamburger Suchthilfesystem stattfanden. Seit 2012 ist der Bereich der Suchtkrankenhilfe jedoch massiv von den Auswirkungen der Schuldenbremse betroffen, was die Träger und ihre Einrichtungen vor jährlich wachsende Probleme stellt.

Keine Mittel mehr für Suchtselbsthilfe
Im Jahr 2013 wurde die finanzielle Unterstützung der Vereinigungen der Suchtselbsthilfe vollständig eingestellt. Die eingesparten Mittel konnten nur zum Teil ersetzt werden. Und so sind verschiedene Unterstützungsleitungen für die Gruppenarbeit, die Qualifizierung, die Aus-und Fortbildung der Ehrenamtlichen in der Suchthilfe und ihre hauptamtliche Unterstützung sowie die Öffentlichkeitsarbeit empfindlich geschwächt worden.

Überrollung des Haushalts für die ambulante Suchthilfe
Des Weiteren wurde der Haushalt, mit dem die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) das ambulante Drogen- und Suchthilfesystem über Zuwendungen finanziert, seit 2012 auf dem Niveau von 2010 überrollt. Das heißt, dass allgemeine Preis- und Tarifsteigerungen seitdem nicht mehr refinanziert wurden. Allein die Tarifsteigerungen des TV-L summieren sich für diesen Zeitraum auf ca. 18 %. Diese konnten nur durch Personalabbau und Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten kompensiert werden. Der Hamburger Senat setzt sich „Gute Arbeit in Hamburg“ zum Ziel und verbindet damit u. a. Bezahlung nach Tarif. Das scheint jedoch nicht für Zuwendungsempfänger zu gelten, die als Partner der Stadt wichtige Dienste für die Bürgerinnen und Bürger erbringen.

Weniger Personal, gleiches Arbeitspensum
Aus Berechnungen der AGFW ergibt sich, dass heute in der Hamburger Drogen- und Suchthilfe fast 30 Fachkraftstellen weniger existieren. Es wird aber noch immer versucht, die gleiche Menge an Arbeit zu leisten wie in 2012.
Zahlreiche Träger haben außerdem in den letzten Jahren versucht, einen Personalabbau im größeren Umfang zu verhindern, indem sie finanzielle Rücklagen eingesetzt haben. Diese Rücklagen, die eigentlich für andere Zwecke wie z.B. Sanierungen und Instandhaltungen gedacht waren, sind 2018 fast überall aufgebraucht.

Mehr Mittel in 2019/2020
Jährlich erhält die Drogen- und Suchthilfe in Hamburg von der BGV Zuwendungen in Höhe von etwa 18 Millionen Euro. Vereinzelte zusätzliche Zuwendungsmittel waren allerdings stets mit zusätzlich zu erbringenden Leistungen wie verlängerte Öffnungszeiten o.ä. verknüpft. Die AGFW hat sich über Jahre hinweg für ein Ende der Haushaltsüberrollung eingesetzt und vor den Konsequenzen des rigiden Sparkurses gewarnt.
Nun plant die BGV, erstmals seit 2012 wieder mehr Mittel für die ambulante Drogen- und Suchthilfe zur Verfügung zu stellen, ohne diese Gelder an zusätzliche Auflagen zu knüpfen. Die Rede ist von einer Million Euro, die die Träger verwenden können, um ihre durch die Schuldenbremse entstandenen strukturellen Defizite sowie künftige Kostensteigerungen zu finanzieren.

Die AGFW sieht in der Ankündigung der Behörde einen Schritt in die richtige Richtung. Zum Vergleich: Ende 2017 hatte die AGFW bei den Trägern der Drogen- und Suchthilfe erfragt, wieviel Zuwendungsmittel sie in 2018 und 2019 benötigen, um den derzeitigen Status quo der Leistungen ihrer Einrichtungen aufrecht erhalten zu können. Die erforderliche Summe belief sich auf ca. 1,35 Millionen Euro pro Jahr. Mit der angekündigten Mittelerhöhung um eine Million Euro bewegt sich die BGV endlich auf die Träger zu und befähigt sie, ihr Leistungsniveau zumindest auf dem derzeitigen Stand zu sichern.
  • 2018-12-20

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