Beschäftigungsprojekte für Langzeitarbeitslose vor dem Aus

Wohlfahrtsverbände fordern Hamburger Mittel für soziale Quartiersprojekte

Hamburg, 19. Dezember 2018. Die Hamburger Wohlfahrtsverbände zeigen sich enttäuscht darüber, dass der rot-grüne Senat keine städtischen Haushaltsmittel mehr für die sogenannten Stadtteilprojekte bereit stellen will. Diese bislang politisch gewollten Projekte bieten langzeiterwerbslosen Menschen sinnvolle Arbeitsplätze und sichern gleichzeitig die soziale Infrastruktur in benachteiligten Quartieren.

Bislang hat die Stadt die Stadtteilprojekte mit 1,5 Mio. Euro ko-finanziert. Mit diesem Geld konnten die Projektträger die Beratung ihrer Beschäftigten gewährleisten und den laufenden Betrieb sichern. Diese Mittel wird die Stadt aber ab dem nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung stellen. Der Grund: Die befristeten Beschäftigungsprogramme für Langzeitarbeitslose in sozialen Einrichtungen laufen zum Jahresende aus. Die Beschäftigten sollen dann mit Hilfe des neuen Teilhabechancengesetzes, das zum 1.1.2019 in Kraft tritt, in öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Für diese neue Form der öffentlich geförderten Beschäftigung will die Stadt aber keine Ko-Finanzierung leisten.

Wie unter diesen Umständen der Übergang für die jetzigen Beschäftigten gelingen soll, steht auch kurz vor Weihnachten noch in den Sternen. Die Verbände fordern daher den Einsatz Hamburger Haushaltsmittel, um die Angebote und die Arbeitsplätze in den Projekten zu sichern. Dazu Sandra Berkling von der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW), dem Zusammenschluss der Hamburger Wohlfahrtsverbände: „In Stadtteilküchen, Sozialkaufhäusern oder Nachbarschaftshilfen arbeiten ehemals erwerbslose Menschen. Sie produzieren Dienstleistungen, die in armen Quartieren dringend gebraucht werden. Aber es sind Dienstleistungen, mit denen niemand Geld verdienen kann. Es ist daher dringend notwendig, dass die Stadt ihr bisheriges arbeitsmarktpolitisches Engagement in diesen Projekten aufrechterhält.“

Das neue Teilhabechancengesetz birgt noch ein weiteres Problem: Die ab 1.1.2019 geltenden neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumente sehen zwar einen Lohnkostenzuschuss für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen vor, der nimmt aber im Laufe von zwei bzw. fünf Jahren ab. Die Differenz müssten Betriebe und Träger am Markt erwirtschaften. Sandra Berkling: „Das ist eine illusorische Vorstellung. Gerade die Versorgung armer Quartiere kann man nicht dem Markt überlassen. Eine Kiezküche für arme Menschen wirft einfach keinen Profit ab. Weil die Stadtteilprojekte diese Voraussetzungen nicht erfüllen können, befürchten wir, dass im nächsten Jahr die Projekte schließen müssen, Langzeiterwerbslose wieder ohne Job dastehen und die Quartiere ohne dringend benötigte Angebote.“

Bei Rückfragen:
Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V.
Sandra Berkling
Burchardstraße 19, 20095 Hamburg
Tel.: 040 / 23 68 65 57, sandra.berkling@agfw-hamburg.de
www.agfw-hamburg.de
  • 2018-12-19